billiger.ch - Preise vergleichen und günstig einkaufen  
Das schweizer Preisvergleichsportal ?
 Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts
Kein Bild verfügbar  
Das Recht der Personengesellschaft wird von der deutschen Literatur des 19. Jahrhunderts nach der Systematik des Grundrisses von Georg Arnold Heise (1. Aufl. 1807) nicht dem Personenrecht des Allgemeinen Teils des bürgerlichen Rechts zugeordnet, und das BGB ist dem gefolgt. Zum BGB behandelt die Literatur in Übereinstimmung mit der Legalordnung die Perso­ nengesellschaft im Schuldrecht. Dem folgt selbst Gierkes Deutsches Privat­ recht, wenn Gierke auch im Personenrecht des Allgemeinen Teils in dem Ka­ pitel "Personenrechtliche Gemeinschaften" allgemein von den "Gemein­ schaften zur gesamten Hand" und damit auch von der Gesellschaft handelt. Die Legalordnung des BGB ist in der Einordnung des Rechts der Perso­ nengesellschaft dadurch bestimmt, dass dem Ersten Entwurf des BGB, wie es in den Motiven heisst, die "gemeinrechtliche Auffassung vom Begriffe und Wesen der Sozietät" zugrunde lag, dass der Gesellschaftsvertrag "nur ein obli­ gatorisches Rechtsverhältnis unter den Kontrahenten" begründet. Die Perso­ nengesellschaft als Gesamthandsgesellschaft gehört jedoch ebenso wie die ju­ ristische Person dem Personenrecht an. Man könnte sogar der Ansicht sein, dass die Personengesellschaft als Personengruppe oder Personenverband noch eher als die juristische Person in das Personenrecht gehört.

Kategorie: Books
Hersteller: Springer Berlin

181,00 CHF

Lieferzeit: 1-2 Werktagen
 
Merkzettel (0) Löschen
Ihr Merkzettel ist leer
News (3) Zur Übersicht
Spitzenposition beim Pagespeed
7 Jahre in Folge höchste Werte bei Pagespeed Insight von Google
2 Mio Angebote
2 Million Angebote bei billiger.ch
billiger.ch - Relaunch
Relaunch des schweizer PV-Portals
Vorschäge
| AGB | Datenschutz | Impressum | Kontakt | Haftungsbeschränkungen | Hilfe |