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 Der Begriff der "ordnungsmäßigen Verwaltung" im BGB.
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Ausgehend von dem bereits im Redaktionsgang des BGB festgestellten Problem der Unbestimmtheit des in unterschiedlichen Regelungsbereichen des Schuld-, Familien- und Erbrechts verwendeten Rechtsbegriffes der »ordnungsmässigen Verwaltung«, ist es das Ziel der Arbeit, den dogmengeschichtlichen Hintergrund des Terminus zu erhellen, seine Funktionen in den einzelnen Anwendungsbereichen darzustellen und einen Weg zu seiner Konkretisierung aufzuzeigen. Der sich kritisch gegen generalisierende Präzisierungsansätze wendende Autor vertritt dabei die Ansicht, dass ein allgemeines, durch Rechtsprechung und Literatur bestätigtes Argumentationsmuster existiert, das dem Begriff über systematische Unterschiede hinweg eine einheitliche Bedeutung verleiht und die Konturierung der konkreten Anforderungen ordnungsmässiger Verwaltung des zu entscheidenden Einzelfalles ermöglicht. Auf der Grundlage des der »ordnungsmässigen Verwaltung« zugrundeliegenden historischen Leitbildes des diligens pater familias sowie einer Synthese von Rechtsprechung und Literatur erarbeitet Klaus Waldherr dieses sich aus den Komponenten der Einzelfallbetrachtung, der Objektivität, des Interessenbezuges, der Wirtschaftlichkeit, der Erforderlichkeit und des Ermessens zusammensetzende Argumentationsmuster und stellt es im systematischen Zusammenhang der einzelnen Anwendungsbereiche der »ordnungsmässigen Verwaltung« dar.

Kategorie: Books
Hersteller: Duncker & Humblot

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