Sanktionen im zivilen Kartellschadensersatzrecht. Übertragung der EuGH-Bußgeldrechtsprechung? |
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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 14 Punkte, Universität Mannheim (Lehrstuhl Prof. Dr. Jens-Uwe Franck, LL.M. (Yale) für Bürgerliches Recht, Handels- und Kartellrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Was nützt der beste rechtliche Schutz vor Kartellen, wenn es keine effektive Umsetzung durch bestimmte Sanktionen gibt? Diese Arbeit widmet sich der Frage, ob die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in Bezug auf die bussgeldrechtliche Verantwortlichkeit von Konzerngesellschaften, die eine ¿wirtschaftliche Einheit¿ bilden, auf das zivile Kartellschadensersatzrecht übertragbar ist. Neben der Darstellung und Bewertung bestehender dogmatischer Streitfragen wird auch der Frage nachgegangen, ob die Diskussion der Übertragbarkeit unter Beachtung der ¿Kartellschadensersatzrichtlinie¿ und der damit zusammenhängenden 9. GWB-Novelle eine neue Wendung erfährt. Dazu werden die unterschiedlichen Institute der wettbewerbsrechtlichen Bussgeld- und Schadensersatzhaftung dargestellt. Ausserdem werden Vor- und Nachteile der Übertragung der Bussgeldrechtsprechung auf das zivile Kartellschadensersatzrecht erörtert. Die Möglichkeit der Übertragung wird unter dem Aspekt bestehender allgemeiner zivilrechtlicher Grundsätze diskutiert. Des Weiteren werden alternative Möglichkeiten der Konzernhaftung betrachtet, um der Frage nachzugehen, ob die Übertragung der europäischen Bussgeldhaftungsgrundsätze in das nationale Kartellschadensersatzrecht zwingend geboten ist.
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