Gabelzinkenschild, gemäss StVZO ° 30 c (1), lackiert
Die Berufsgenossenschaft BGHW fordert: Werden Gabelstapler im öffentlichen Verkehrsbereich eingesetzt, so müssen die Spitzen der Gabelzinken bei Leerfahrten abgedeckt werden. Dafür ist dieses Gabelzinkenschild gemäss StVZO ° 30 c (1) ideal. Das Gabelzinkenschild ist gemäss StVZO ° 30 c (1) notwendig, um bei Leerfahrten im öffentlichen Verkehrsbereich die Gabelzinken abzudecken. Das Gabelzinkenschild besteht aus einer stabilen Stahlblechkonstruktion. Dank der Einfahrtaschen ist eine Aufnahme des Gabelzinkenschilds problemlos möglich. Die Oberfläche ist rot-weiss lackiert und dient als Warnmarkierung. Zudem hat das Gabelzinkenschild eine Sicherung gegen ein Abrutschen. Das Gabelzinkenschild ist standardisiert für Zinkenlängen, die 1200 mm überschreiten. Weitere Details: * Stabile Stahlblechkonstruktion mit Einfahrtaschen * Sicherung gegen Abrutschen * Standard für Zinkenlängen über 1200 mm * Rot-Weisse Warnmarkierung * Oberfläche lackiert in RAL 3000 * Einfahrtaschenabstand: 280 mm * Einfahrtaschen-Innenmasse: B 160 x H 40-21 mm * Gesamtmasse: L 200 x B 995 x H 100 mm * Gewicht: 5 kg
Kategorie: Transport > Stapleranbaugeräte > Stapleranbaugeräte Zubehör Hersteller: Bauer