Die Eigenverantwortung des Betreibers für Umweltbelange nach § 52 a Bundes-Immissionsschutzgesetz |
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Nach 52 a Bundes-Immissionsschutzgesetz muss ein Betreiber unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb der Geschäftsleitung eine Person benennen, welche die Betreiberpflichten nach diesem Gesetz wahrnimmt. Ausserdem ist danach mitzuteilen, auf welche Weise eine umweltschutzsichernde Betriebsorganisation gewährleistet ist. Die Autorin geht der Frage nach, welche Auswirkungen 52 a BImSchG auf das Verhalten der Normadressaten hat unter Einbeziehung öffentlich-rechtlicher, zivilrechtlicher und strafrechtlicher Aspekte. Schwerpunktmässig werden Deregulierungsmöglichkeiten aufgrund des Öko-Audits behandelt. Die Untersuchung schliesst mit Erwägungen de lege ferenda ab.
Kategorie: Books Hersteller: Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
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