Kulturstaat ist Staatskunst |
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Wenn sich ein Staat als «Kulturstaat» lobt, ist die Kunst in diesem Staat per definitionem Staatskunst, also eine öffentliche Angelegenheit. Die Redeweise vom «Kulturstaat» unterstellt, dass die Kultur mehr ist als eine neben anderen wahrgenommene öffentliche Aufgabe. Sie will schon sagen, dass sich in der Kultur das «Wesen» des Staates äussert, dass die dort anzutreffenden Werte nicht ein Reservat bewohnen, sondern ausserhalb des Kulturbetriebes gesellschaftliche und politische Geltung besitzen. Nur beweist die blosse Existenz eines Kulturbetriebes das gerade nicht. Das Verhältnis von Kunst und Staat in einem Kulturstaat ist von einer umfassenden Harmonie gekennzeichnet: Der Staat erlaubt bzw. fördert die Künste und lobt sich dafür. Oberflächliche Querelen entstehen dadurch, dass Künstler durch das «Kulturstaat»-Gerede der Politiker grössenwahnsinnig werden und aus ihren persönlichen Befindlichkeiten ein Politikum machen.
Kategorie: Books Hersteller: Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
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