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Doktorarbeit / Dissertation aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Sport - Sportpsychologie, Note: 1,0, Deutsche Sporthochschule Köln (Institut für Europäische Sportentwicklung und Freizeitforschung), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung: Am 15. Dezember 1995 fällte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg ein Urteil in einer Sache, die unter normalen Umständen kein grosses Aufsehen erregt: Ein belgischer Arbeitnehmer verklagte seinen Arbeitgeber, da dieser es ihm seiner Ansicht nach entgegen der Vorschriften des Vertrages über die Europäische Union unmöglich machte, innerhalb der EU von seinem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch zu machen und einen Arbeitsplatz in Frankreich anzunehmen. Dass dieser Fall dennoch Berühmtheit erlangte, lag am Beruf des Klägers sowie der Funktion des Beklagten. Jean-Marc Bosman war Fussballprofi in Diensten des belgischen Erstligisten Racing Club de Liège (RCL). Das Urteil hat in der Folge die Organisation des professionell beriebenen Sports in Europa grundlegend verändert, da fortan Transfersummen nach Ablauf eines Vertrages und Klauseln, die die Anzahl ausländischer Spieler begrenzen, nichtig waren. Ein Urteil von der Tragweite der Rechtsache Bosman löst kontroverse Diskussionen über mögliche Konsequenzen aus. Im erwähnten Fall wurden bereits vor der Urteilsfindung Szenarien durchgespielt, wie die Organisation des Sports, insbesondere des Fussballs, in Zukunft aussehen werde. Auffallend ist dabei, dass vor allem von Seiten der Sportfachverbände, aber auch von vielen nationalen Politikern, das Urteil meist negativ bewertet wurde. Für das Bundesinstitut für Sportwissenschaften erstellte Wuttke (1996) im Jahr nach dem Urteil eine Sammlung an Presseberichten, die die Reaktionen auf den Richterspruch skizzieren. So sprach beispielsweise der Staatsrechtler R. Scholz, der im Auftrag des Deutschen Fussballbundes (DFB) ein Rechtsgutachten bezüglich des Bosman-Urteils erstellt hatte vom Ausverkauf des Fussballsports. Er bewertete das Bosman-Urteil als Verstoss gegen das Europäische Gemeinschaftsrecht, da es dem in der EU angewandten Subsidiaritätsprinzip, nach dem möglichst viele Sachverhalte auf unteren (=nationalen) Ebenen geregelt werden sollen, widerspreche. Wie der ehemalige Präsident des Bundesligisten Borussia Dortmund, G. Niebaum, ging Scholz davon aus, dass man Fussballprofis keinen Arbeitnehmerstatus zubilligen könne, da deren Gehaltsgefüge den Schutz durch das Arbeitnehmerrecht nicht rechtfertige. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) kam in diesem Punkt zu einer anderen Auffassung. Scholz forderte darüber hinaus, nötigenfalls den EU-Vertrag dahingehend zu verändern, dem professionell betriebenen Sport eine Sonderrolle zuzubilligen. In diesem Punkt scheint er aber dem Sport eine zu grosse Bedeutung zuzusprechen, denn warum sollte der Sport als einziger Bereich des Wirtschaftslebens eine Ausnahme sein? An dieser Stelle ist der Einwand von Abgeordneten des EP gerechtfertigt, beim EU-Vertrag handele es sich nicht um irgendeinen Wisch , den man bei Bedarf revidieren könne, sondern er stelle eine Art Grundgesetz für Europa dar. G. Eilers, Justitiar des DFB, ging soweit, seine eigene Berufsgruppe zu schelten: Die Juristen finden immer mehr einen Weg in den Sport und hauen alles um. Als grundsätzlich sportwidrig bezeichneten der damalige DFB-Präsident E. Braun und der Liga-Direktor W. Straub das Luxemburger Urteil. Der Generalsekretär der UEFA, G. Aigner, prophezeite, der Fussball werde sein Flair verlieren und der damalige Berliner Sportsenator J. Kiemann machte das Urteil für die wachsende Europa-Verdrossenheit der Bürger verantwortlich. Detaillierte Kritik galt sowohl der Abschaffung der Ausländerklauseln als auch dem Wegfall der Ablösesummen. Letzteres erregte die Gemüter, weil vielen Vereinen der Ruin prophezeit wurde, wenn diese Einnahmequelle in der Folge nicht mehr existiere. Der damalige Ligaausschussvor...
Kategorie: Books Hersteller: GRIN
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