Das Schriftformerfordernis nach § 550 BGB |
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Die Rechtsfolge des 550 BGB greift über den Schutzzweck dieser Norm hinaus, denn obwohl ausweislich der Gesetzesmaterialien allein der Erwerber des vermieteten Grundstückes, der nach 566 I BGB in den Mietvertrag zwischen dem Veräusserer und dem Mieter eintritt, geschützt werden soll, können bei Nichteinhaltung der von 550 BGB geforderten Schriftform auch die Ursprungsparteien den Mietvertrag innerhalb der ordentlichen Kündigungsfristen beenden. Die Arbeit gibt für den beratenden Anwalt in der Immobilienrechtspraxis einen Überblick über die Anforderungen, die 550 BGB an einen Mietvertrag stellt und beschäftigt sich mit der Rechtsprechung zu 550 BGB. Die Verfasserin setzt sich mit dem Sinn und Zweck der Norm auseinander und macht schliesslich einen Vorschlag de lege ferenda.
Kategorie: Books Hersteller: Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
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