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 Satta, M: Der Richtervorbehalt
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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 8, Eberhard-Karls-Universität Tübingen, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Strafverfahren schränkt die Grundrechte ein. Nicht nur deshalb ist es in einem Rechtsstaat, wie in die Bundesrepublik darstellt, umso wichtiger geordnete Rechtsverhältnisse zwischen Staat und Bürger zu schaffen. So sollen auch die Organe des Staates an seine Gesetze gebunden sein. Damit soll einer Ungerechtigkeit oder gar Willkür durch den Gesetzgeber gegen den schwächeren einzelnen Bürger vorgebeugt werden. Das Rechtsstaatsprinzip aus Art. 20 Abs. 3 GG zieht mehrere Grundsätze nach sich, auch den Grundsatz der Gewaltenteilung. Die Gewaltenteilung sieht eine Teilung der Macht des Staates in drei Gewalten vor. Namentlich die Legislative, Exekutive und Judikative. "Durch die Verteilung der staatlichen Macht auf verschiedene, sich gegenseitig begrenzende und kontrollierende Staatsorgane soll dem Machtmissbrauch vorgebeugt und die Freiheit des Bürgers gesichert werden". Dies ist auf besondere Weise im Strafverfahren zu beachten. Im repressiven Verfahren des Strafprozesses finden zur Durchsetzung des Strafanspruchs regelmässig Eingriffe in die grundrechtlich geschützte Individualsphäre statt. Die Ermächtigungen zu diesen Eingriffen in Grundrechte gehören zu den schwerwiegendsten unseres Rechtssystems. Der Grund dafür liegt auf der Hand, es handelt sich dabei um ein Tangieren der Rechte höchsten Ranges. Auf der einen Seite steht die Pflicht zu staatlicher Strafverfolgung und auf der anderen Seite das Grundgesetz, welches einzelne Rechte des Betroffenen gewährleisten soll. Anders ausgedrückt: Auf der einen Seite stehen lästige Erschwernisse einer effektiven Strafverfolgung und auf der anderen Seite mangelnder Grundrechtsschutz. Diese Tatsache führt gezwungenermassen zu einer in der Praxis zu bewältigenden Schwierigkeit und sollte ein ständiges Bewusstsein hervorrufen. Um dieser schwierigen Situation Herr zu werden, wurden in GG, StPO und den ländereigenen Polizeigesetzen verschiedene Ermächtigungsgrundlagen geschaffen und gleichzeitig durch bestimmte Kompetenzen beschränkt. Durch die Entscheidung eines Richters bevor eine tiefgreifende Massnahme stattfindet, sollen die Grundrechte der Betroffenen und der Vorrang des Gesetzes gewahrt werden. Es handelt sich dabei um den sogenannten Richtervorbehalt. [...]

Kategorie: Books
Hersteller: GRIN

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