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 Mindestanforderung an das Kreditgeschäft als konzeptionelle Grundlage für das Kreditgeschäft in der Unternehmenspraxis
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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Controlling, Note: 2,7, Hochschule Bochum, Veranstaltung: Controlling, Sprache: Deutsch, Abstract: A. Einleitung Die Diskussion über Kreditrisikomanagement begann bereits vor 20 Jahren, als die renommierten Bankhäuser wie Herrstatt, Schröder, Münchmeyer und Hengst & Co. Insolvenz angemeldet hatten. Der Zusammenbruch dieser Banken war vor allem ein Mangel an Organisation und eine zu späte Erkenntnis der Risiken. Viele dieser Bankhäuser hätten den Satz des einstigen Philosophen Aristoteles beherzigen sollen: ¿Es ist wahrscheinlich, dass etwas Unwahrscheinliches passiert¿. In vielen Fällen entstehen aber auch Zusatzkosten, die von Dritten, wie z.B. den Einlagensicherungssystemen, getragen werden müssen. Zu den Insolvenzen der oben genannten Banken zählten auch die Schmidt Bank, Gontard & Metallbank und die Bankgesellschaft Berlin. Da die Banken als Finanzintermediär eine grosse Rolle für eine stabile Volkswirtschaft spielen, können solche Schieflagen zu einer nachhaltigen Störung des gesamten Finanzsystems führen, wenn derartige Probleme häufiger auftreten. Nach solchen Vorfällen musste die Bankenaufsicht natürlich eingreifen. Da das primäre Interesse der Bank das Überleben seines eigenen Geschäftsbereiches ist, kam dies den Kreditinstituten zu Gute. Dies bedeutet, dass die Ziele der Bankenaufsicht und der Banken identisch sind. Die Entwicklung der MaK begann im Februar 2002, als zum ersten Mal ein Konsultationspapier erstellt wurde. Nachdem der Zentrale Kreditausschuss im Mai 2002 Stellung dazu nahm, wurde Ende September 2002 das zweite Konsultationspapier veröffentlicht. Letztendlich sind die MaK am 20.12.2002 in Kraft getreten, allerdings mit Übergangsfristen (30.06.2004 für Anforderungen, die keine IT-Umsetzung erfordern sowie 31.12.2005 für solche, die eine IT-Umsetzung erfordern). Dieses Rundschreiben von der BaFin über die MaK orientiert sich an 25a Abs. 1 KWG, nach dem bei den Kreditinstituten geeignete Regelungen zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der Risiken, eine ordnungsgemässe Geschäftsorganisation sowie angemessene interne Kontrollverfahren einzurichten sind . Im Allgemeinen soll die MaK die Banken transparenter und risikobewusster machen. Im Folgenden wird das Rundschreiben erläutert und am Ende folgt ein Beispiel aus der Praxis, wie die Anforderungen umgesetzt werden können.

Kategorie: Books
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