Die Stellungen der deutschen Staatsregierungen |
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Paul Hinschius (1835–1898) war ein bedeutender deutscher Kirchenrechtler. Er veröffentlichte zahlreiche wissenschaftliche Arbeiten, darunter die erste kritische Ausgabe der pseudoisidorischen Dekretalen sowie Kommentare zu Kirchengesetzen. Vor allem aber wurde er durch sein Hauptwerk „Kirchenrecht“ berühmt, welches zwar unvollendet blieb, jedoch von grundlegender Bedeutung für das Kanonische Recht war. Paul Hinschius studierte Rechtswissenschaft in Heidelberg und Berlin. Nach seiner Promotion im Jahre 1855 war er in Berlin als Gerichtsreferendar tätig, habilitierte sich anschliessend und wurde 1863 als ausserordentlicher Professor für Kirchenrecht, Deutsches Recht und Zivilprozess nach Halle berufen. Anschliessend kehrte er in gleicher Funktion nach Berlin zurück und war später als ordentlicher Professor in Kiel und in Berlin tätig. Als Reichstagsabgeordneter und Mitglied des Preussischen Herrenhauses stand er der preussischen Regierung im Kulturkampf zur Seite und war massgeblich an der Formulierung der kirchenpolitischen Gesetze beteiligt.
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