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 Immissionsschutz bei nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen
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Mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes leitete der Gesetzgeber 1998 eine Änderung des Störfallrechts in Deutschland durch Umsetzung der EG-Richtlinie 96/82 ein. Im 23 Abs. 1 BImSchG wurde festgeschrieben, dass nicht genehmigungsbedürftige Anlagen auch den Anforderungen „zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen“ genügen müssen. Dagegen hat die jüngste gesetzliche Änderung eine Änderung bzw. Einfügung bei den Vorschriften des 23 (Anforderungen an Anlagen) und des 25 (Untersagung) zur Folge. Ausserdem wurde die 1. BImSchV (Kleinfeuerungsanlagen) neugefasst sowie weitere Durchführungs-Verordnungen wie die 26. BImSchV (Elektromagnetische Felder) und die 27. BImSchV (Anlagen zur Feuerbestattung) erlassen. Darüber hinaus sind Vorschriften des nordrhein-westfälischen Baurechts (Bauordnung; Bauprüfverordnung) geändert worden. Dies war Anlass, das bewährte Handbuch von Pütz/Buchholz zu überarbeiten. Dabei haben die Autoren das Buch um weitere Beispiele (u.a. Druckereien, Betonsteinwerke und automatische Waschstrassen) ergänzt. Diese Neuauflage ist eine wichtige Orientierungshilfe für alle verantwortlichen Betreiber und Hersteller von nicht genehmigungspflichtigen Anlagen.

Kategorie: Books
Hersteller: Erich Schmidt Verlag

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